Berufsbezeichnung:
Parkettleger/Parkettlegerin Anerkannt durch Verordnung vom 17.Juni 2002,
BGBI 2002 Teil I Nr.36, S.1852ff
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung erfolgt in drei Jahren an den Lernorten Betrieb und Berufsschule sowie in Ausbildungszentren für überbetriebliche Lehrgänge.
Arbeitsgebiet:
Parkettleger und Parkettlegerinnen gestalten und verlegen Parkett- und andere Holzfußböden, Schichtwerkstoffe sowie textile und elastische Bodenbeläge. Sie führen ihre Arbeiten innerhalb von Gebäuden im Rahmen von Neubau- oder Instandsetzungsmaßnahmen durch.
Parkettleger und Parkettlegerinnen
• prüfen die Verlegebedingungen,
• bereiten Untergründe zum Verlegen von Parkett und anderen Holzfußböden
sowie von Bodenbelägen vor,
• stellen Untergründe her,
• gestalten Parkett und andere Holzfußböden sowie Bodenbeläge,
• verlegen Parkett, andere Holzfußböden und Schichtwerkstoffe,
• verlegen Bodenbeläge,
• behandeln Oberflächen,
• stellen Profile her und bringen diese an,
• halten und setzen Parkett und andere Holzfußböden sowie Bodenbeläge instand,
• restaurieren Parkett und andere Holzfußböden,
• führen Messungen durch und Dokumentieren die Ergebnisse,
• wählen Geräte und Maschinen aus und richten sie ein,
• warten Betriebsmittel,
• bearbeiten Werkstoffe aus Holz, Kunstoff und Metall manuell und maschinell.