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Ausbildung

Berufsbezeichnung:
Parkettleger/Parkettlegerin Anerkannt durch Verordnung vom 17.Juni 2002,
BGBI 2002 Teil I Nr.36, S.1852ff

Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung erfolgt in drei Jahren an den Lernorten Betrieb und Berufsschule sowie in Ausbildungszentren für überbetriebliche Lehrgänge.

Arbeitsgebiet:
Parkettleger und Parkettlegerinnen gestalten und verlegen Parkett- und andere Holzfußböden, Schichtwerkstoffe sowie textile und elastische Bodenbeläge. Sie führen ihre Arbeiten innerhalb von Gebäuden im Rahmen von Neubau- oder Instandsetzungsmaßnahmen durch.

Parkettleger und Parkettlegerinnen
•  prüfen die Verlegebedingungen,
•  bereiten Untergründe zum Verlegen von Parkett und anderen Holzfußböden
   sowie von Bodenbelägen vor,
•  stellen Untergründe her,
•  gestalten Parkett und andere Holzfußböden sowie Bodenbeläge,
•  verlegen Parkett, andere Holzfußböden und Schichtwerkstoffe,
•  verlegen Bodenbeläge,
•  behandeln Oberflächen,
•  stellen Profile her und bringen diese an,
•  halten und setzen Parkett und andere Holzfußböden sowie Bodenbeläge instand,
•  restaurieren Parkett und andere Holzfußböden,
•  führen Messungen durch und Dokumentieren die Ergebnisse,
•  wählen Geräte und Maschinen aus und richten sie ein,
•  warten Betriebsmittel,
•  bearbeiten Werkstoffe aus Holz, Kunstoff und Metall manuell und maschinell.

 

 

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